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§ Aushangpflichtige Gesetze §

Als aushangpflichtig werden solche Gesetze bezeichnet, die sich auf arbeitsschutzrelevante und ähnliche Bereiche beziehen und die der Arbeitgeber in seinem Betrieb aushängen muss, um die Arbeitnehmer über die für sie geltenden Schutzbestimmungen in den entsprechenden Arbeitsgesetzen und Verordnungen zu informieren. Dazu müssen diese Vorschriften und Gesetze ausgehängt werden, d.h., sie müssen in Buchform und/oder als PDF bzw. Download für jeden Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, da er dort konkrete Hinweise zu seinen Rechten und Pflichten findet. Natürlich muss der Arbeitgeber nur die Gesetze aushängen, in deren Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen.

Wann sind Gesetze aushangpflichtig?

Ob ein Gesetz aushangpflichtig ist, ergibt sich aus einer entsprechenden Bestimmung im jeweiligen Gesetz selbst. Die Aushangpflicht ist, gleich, ob als Buch, PDF oder Download, nicht von einer bestimmten Unternehmensgröße abhängig, sondern gilt unabhängig davon für jeden betroffenen Betrieb. Neben der guten Zugänglichkeit des Aushanges muss der aktuelle Stand des Inhaltes sowie die Verfügbarkeit in allen Stockwerken bzw. Betriebsteilen gewährleistet sein.

Aushangpflichtige Gesetze nach Gewerbe

Verstoß gegen die Aushangpflicht:

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht, kann dies unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: Tritt beispielsweise ein Schaden ein, für den der Verstoß ursächlich ist, so kann der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen. Werden betriebsverfassungsrechtliche Regeln berührt, können Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche bestehen sowie bei Wahlen die Möglichkeit der Anfechtung. Allermeistens dürfte es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus rassischen, ethnischen, religiösen, geschlechts- oder weltanschauungsbedingten Gründen sowie wegen des Alters, sexueller Identität oder auch einer Behinderung zu verhindern oder beseitigen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz soll nicht nur des Arbeitnehmers Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Gestaltung der Arbeitszeit gewährleisten, sondern ebenso Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe (die der seeelischen Erhebung der Arbeitnehmer dient) schützen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Im Jugendarbeitsschutzgesetz wird die Beschäftigung Minderjähriger, ihre Arbeits- und Freizeit, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, sonstige Verpflichtungen des Arbeitgebers sowie die gesundheitliche Betreuung der Betroffenen geregelt.

Das Ladenschlußgesetz (LadSchlG)

Im Ladenschlußgesetz wird zunächst definiert, was unter Verkaufsstellen im Sinne des Gesetzes zu verstehen ist, welche Feiertage gelten und was als Reisebedarf anzusehen ist. Es folgt die allgemeine Regelung der Ladenschlußzeiten nebst Sonderregelungen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Abweichend von den vorgenannten Gesetzen ist das Mutterschutzgesetz erst ab 3 beschäftigten Frauen aushangpflichtig. Es regelt v.a. die Gestaltung des Arbeitsplatzes werdender und stillender Mütter.

Spezialgesetze und Verordnungen

Hier sind v.a. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie die Röntgenverordnung zu nennen, die alle den Arbeitnehmer vor gesundheitlicher Beeinträchtigung schützen sollen.

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